Migrationsdienst appelliert an Ausländer und Staatenlose
 

  18 Juli 2020    Gelesen: 741
  Migrationsdienst appelliert an Ausländer und Staatenlose   

Die Amtszeit des Sonderquarantäneregimes, die durch die Resolution des Ministerkabinetts der Republik Aserbaidschan Nr. 256 vom 17. Juli 2020 verschärft wurde, wurde bis zum 5. August 2020 um 06:00 Uhr verlängert. Das Sonderregime umfasst die Distrikte Baku, Sumgayit, Ganja, Jewlach, Masalli, Jalilabad, Mingachevir und Abscheron, Barda, Siyazan, Scheki, Khachmaz, Goranboy und Goygol, meldet AzVision.az.

Es wurde darauf hingewiesen, dass während dieses Zeitraums die Aktivitäten des staatlichen Migrationsdienstes sowie die Erlaubnis von Ausländern, die ihren Wohnort oder Wohnsitz vorübergehend verlassen möchten, gemäß den ab dem 21. Juni geltenden Regeln durchgeführt werden.

(Lesen Sie mehr - https://migration.gov.az/press/news_content/14090)

Bei der Beantragung einer befristeten und dauerhaften Aufenthaltserlaubnis müssen auch alle gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen (einschließlich der einschlägigen ärztlichen Atteste) vorgelegt werden, wobei die Verlängerung der Dauer der Erlaubnis zum Verlassen des Wohnortes oder Wohnsitzes von 2 auf 3 Stunden zu berücksichtigen ist.

Weitere Informationen erhalten Sie unter (012) 919 Call Center.


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