Es wurde darauf hingewiesen, dass während dieses Zeitraums die Aktivitäten des staatlichen Migrationsdienstes sowie die Erlaubnis von Ausländern, die ihren Wohnort oder Wohnsitz vorübergehend verlassen möchten, gemäß den ab dem 21. Juni geltenden Regeln durchgeführt werden.
(Lesen Sie mehr - https://migration.gov.az/press/news_content/14090)
Bei der Beantragung einer befristeten und dauerhaften Aufenthaltserlaubnis müssen auch alle gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen (einschließlich der einschlägigen ärztlichen Atteste) vorgelegt werden, wobei die Verlängerung der Dauer der Erlaubnis zum Verlassen des Wohnortes oder Wohnsitzes von 2 auf 3 Stunden zu berücksichtigen ist.
Weitere Informationen erhalten Sie unter (012) 919 Call Center.
Tags: